Rechtsprechung
   SG Duisburg, 18.11.2011 - S 29 R 616/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,91033
SG Duisburg, 18.11.2011 - S 29 R 616/10 (https://dejure.org/2011,91033)
SG Duisburg, Entscheidung vom 18.11.2011 - S 29 R 616/10 (https://dejure.org/2011,91033)
SG Duisburg, Entscheidung vom 18. November 2011 - S 29 R 616/10 (https://dejure.org/2011,91033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,91033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - L 8 R 31/12

    Statusfeststellungsverfahren

    Mit ihren am 7.4.2009 (Klägerin zu 2), S 29 (14) R 53/09) und am 22.4.2009 (Klägerin zu 1); Aktenzeichen zunächst S 10 R 105/09, nach Abgabe an die 29. Kammer S 29 R 616/10) zum Sozialgericht (SG) Duisburg erhobenen Klagen haben die Klägerinnen ihre Begehren weiterverfolgt.

    Die Klägerin zu 1) hat in dem Verfahren S 29 R 616/10 (L 8 R 31/12) sinngemäß beantragt, den Bescheid vom 13.11.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.3.2009 und des Bescheides vom 28.1.2010 aufzuheben und festzustellen, dass sie in ihrer für die Klägerin zu 2) ab dem 1.11.2007 ausgeübten Tätigkeit als Betreuerin im Rahmen des ambulanten Betreuten Wohnens nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.

    Im Verfahren S 29 R 616/10 hat das SG mit Urteil ebenfalls vom 18.11.2011 den an die Klägerin zu 1) adressierten Bescheid vom 13.11.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.3.2009 und den Bescheid vom 28.1.2010 aufgehoben und festgestellt, dass die Klägerin zu 1) in keinem die Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung auslösenden Beschäftigungsverhältnis zur Klägerin zu 2) steht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht